Vereinssatzung des Orgelbauvereins
St. Jakobus major
§ 1
Der Verein führt den Namen „Orgelbauverein St. Jakobus major“.
Sitz des Vereins ist Schulstr. 1 in 86368 Gersthofen.
§ 2
Der Zweck des Vereins ist die Pflege und der Erhalt der
Kirchenmusik in St. Jakobus major – Gersthofen und Maria, Königin des Friedens – Gersthofen.
Vorrangiges Ziel ist die finanzielle Unterstützung der
Kirchenverwaltung bei der Renovierung der Hindelang-Orgel aus
dem Jahr 1928 der Pfarrkirche St. Jakobus major.
Mitgliederbeiträge, Spenden, Einnahmen aus Veranstaltungen
und Verkaufsaktionen dienen diesem Ziel.
§ 3
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person im Alter ab 18
Jahren werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. Über die
Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand.
Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
§ 4
Der Austritt aus dem Verein ist zum 31.12. eines jeden Jahres möglich,
muss jedoch schriftlich gegenüber einem Vorstandsmitglied erklärt werden.
Ein ausgetretenes Mitglied hat keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
§ 5
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn
sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins
verstößt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand,
gegebenenfalls nach Anhörung der Mitgliederversammlung.
§ 6
Der Vorstand besteht aus dem
1. Vorsitzenden (m/w/d)
2. Vorsitzenden (m/w/d)
1. Beisitzer (m/w/d)
2. Beisitzer (m/w/d)
Kassenverwalter (m/w/d)
Schriftführer (m/w/d)
Kassenrevisor (m/w/d)
Der 1. Vorsitzende, 2. Vorsitzende, der Kassier und der
Schriftführer können den Verein einzeln gerichtlich und
außergerichtlich vertreten. Er wird in der jährlich stattfindenden
Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren mit einfacher
Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.
Der alte Vorstand bleibt nach Ablauf der Amtszeit bis zur
Neuwahl des neuen Vorstands im Amt.
§ 7
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, möglichst im ersten Quartal, statt.
Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse
des Vereins es verlangt. Jede Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied schriftlich (auch online) und unter
Einhaltung einer Ladefrist von 2 Wochen einberufen. Die festgesetzte Tagesordnung ist dabei mitzuteilen.
§ 8
Die Mitgliederversammlung wird in der Regel vom 1. Vorsitzenden geleitet. Es kann dazu aber auch jedes andere
Vorstandsmitglied delegiert werden. Ist der Schriftführer nicht anwesend, so wird vom Versammlungsleiter ein anderes Mitglied dazu aufgefordert, das Protokoll zu fertigen. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit der
abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben daher außer Betracht. Zur Änderung der
Satzung ist eine Mehrheit von 2/3, zur Änderung des Vereinszweckes und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von
4/5 der abgegebenen Stimmen erforderlich. Die Abstimmungsart bestimmt der Versammlungsleiter. Eine schriftliche Abstimmung muss erfolgen, wenn 1/3 der erschienenen Mitglieder dies beantragt. Die gefassten Beschlüsse werden schriftlich niedergelegt und vom Versammlungsleiter, sowie dem Schriftführer unterzeichnet. Das Protokoll hat mindestens Ort und Zeit der Versammlung, anwesende Personen, sowie die Abstimmungsergebnisse zu enthalten.
§ 9
Der Verein „Orgelbauverein St. Jakobus major“ mit Sitz in Gersthofen verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Katholische
Kirchenstiftung St. Jakobus major – Gersthofen, die es unmittelbar und ausschließlich für kirchliche Zwecke zu verwenden hat, vorzugsweise für Pflege und Erhalt der Kirchenmusik in St. Jakobus major – Gersthofen und Maria, Königin des Friedens – Gersthofen. Diese Satzung wurde am 04. Mai 2022 errichtet und am 08.07.2022 von den Gründungsmitgliedern angenommen und beschlossen.